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| ::: Die Frau im Mittelalter ::: |
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Frauen im Mittelalter
Auch im Mittelalter war die Stellung der Frau davon abhängig, welcher Klasse sie angehörte. Je nach dem, ob sie Bäuerin, Magd,
Meistersfrau, Ärztin, Prostituierte,
Adlige oder Nonne war, veränderte sich ihre Bedeutung und Bewertung durch die Umwelt.
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Alle Frauen waren aber von der Abwertung durch die Männer betroffen, die sich zum Beispiel ganz offen bei der weiter unten beschriebenen Verdrängung der Frauen aus den Zünften äußerte.
Es gab im Mittelalter verschiedene Formen der Unterdrückung von Frauen:
Die Frau im Mittelalter auf dem Land
Während des gesamten Mittelalters (etwa 6. Jahrhundert bis 15. Jahrhundert) lebten mehr als 90 Prozent der Bevölkerung auf dem Lande. Erst ab dem 12./13. Jahrhundert begannen die Städte, sich zu vergrößern.
Auf dem Lande waren die Bauern vom Grundherren dazu gezwungen, auf der "Scholle" zu bleiben, die ihnen aber nicht gehörte.
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| "Man schlägt
Frau", Deutschland 1456 |
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Die Bauersfrauen machten alle Arbeiten, die im Haus anfielen, während die Männer auf dem Felde arbeiteten. Besonders die Herstellung der Kleidung, vom
Schafe scheren bis zum Weben und Nähen, lag bei den Frauen.
Da das Land der Pächter nur an Söhne vererbt wurde, mussten die Töchter entweder ohne Lohn im Familienbetrieb mitarbeiten oder sich als Mägde auf umliegenden Gehöften verdingen. Oft kam es vor, dass diese Mädchen von den Grundherren geschwängert wurden. Ihr Kind hatte dann keinerlei Anspruch auf ein Erbe, es war ein "Höriger" wie seine Mutter. Man sagte dazu: Das Kind folgt der "ärgeren - Hand". Die Arbeit der Mägde war viel schlechter bezahlt als die der Knechte. Bei den Knechten wurde die Arbeit als "gelernte Arbeit" bezeichnet, bei den Mägden nicht.
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Frauen bei der Ernte, aus: Der
Jungfernspiegel, Nr. 15326, Rheinisches Landesmuseum,
Bonn |
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Frauen aus höherem Stand, adelige Frauen
Der Grundherr, dem das Land und als "Hörige" auch die Bauern "gehörten", konnte auch über deren Liebesverhältnisse oder angestrebte Ehen entscheiden. Besonders, wenn ein Ehepartner einem anderen Herren gehörte, erhob sich Einspruch: Es würde ja beim Wegzug eine Arbeitskraft verloren gehen. Wenn eine Frau aus höherem "Stand' einen "Unfreien" heiratete, wurde auch sie eine Hörige, nach dem Satz: "Gehst du zu meinem Hahn, so wirst du meine Henne."
Die Rechte der Frauen im Mittelalter
Auf eine noch brutalere Art konnte der Grundherr, seine Macht über die Bauern zeigen: er hatte bei Bräuten das "Recht der ersten Nacht", durfte also die Brautnacht mit ihnen zubringen. Später konnte dieses Recht mit Geld abgekauft werden. Die Ehre der Braut musste mit dem "Jungfernzins" oder "Stechgroschen" bezahlt werden.
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In einem Punkt war es der Kirche nicht gelungen, ihre strikten Moralforderungen durchzusetzen: Schwangerschaft, gleich ob ehelich oder unehelich, galt noch viel bei Bauern und Grundherren denn die Kinder "gehörten" schließlich auch ihnen. Das Verhältnis zur Sexualität war überhaupt ungezwungener, bei den Festen auf dem Lande ging es oft "hoch her". Die Kirche versuchte deshalb immer wieder, Tänze und Feste zu verbieten.
Herrschaft über die Frauen im Mittelalter
Alle Frauen waren der so genannten "Munt" unterworfen. Dieses aus dem Rechtsleben der Germanen stammende Wort bedeutet "absolute Herrschaft des Vaters", und
nach der Heirat des Ehemannes über die Frau. Sie wechselte im Laufe ihres Lebens sozusagen den Besitzer, gehörte nie sich selbst. Kinder und Gesinde unterstanden genauso dem Vater der Familie. Da man von den Frauen annahm, sie seien zu schwach, ihr Recht mit Waffengewalt zu verteidigen, galten Vater und Ehemann als ihr Schutz und Vormund. Da Frauen vor Gericht von ihren Männern vertreten wurden, konnten sie selbstständig kein Recht - und schon gar nicht gegen ihren Mann- einklagen. Der Mann verfügte über die von der Frau in die Ehe eingebrachten Güter,
sie brauchte für jedes Geschäft seine Zustimmung.
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