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| ::: Ehe und Sex der Frauen im Mittelalter ::: |
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Ehe und Sex der Frauen im Mittelalters
Mit dem 16. Jahrhundert wurden viele Frauen auch aus ihren Berufen verdrängt. Männer schoben sich in ihre Positionen. Was ihnen blieb, war
unter Umständen das unstete, aber vielleicht etwas gesichertere Leben als
"Fahrende".
Nicht nur als "Spielweiber", "Leiermädchen" oder Tänzerinnen zogen sie mit ihren männlichen Schicksalsgenossen durch die Lande, auch in der Menge der herumziehenden Söldnerscharen hatten sie ihren Platz. Dort war sogar ein eigener
Amtmann, der Weibel, für sie zuständig. Ihm zahlten sie ihre Abgaben und Steuern.
Für die mittelalterliche Gesellschaft galten diese Frauen als recht- und ehrlos. Doch bei den Söldnern hatten sie die Möglichkeit, zumindest in
"wilder Ehe" mit einem zusammenzuleben, der ihnen
etwas Geborgenheit und Sicherheit bot. |
Was taten die ehelosen Frauen?
Je nach den finanziellen Möglichkeiten konnten sich begüterte Frauen
in sogenannte "Samenungen" (d.h. Sammlungen) einkaufen. Dort lebten sie mit den anderen Frauen, meist Verwandten, in einem Haushalt in völliger Gütergemeinschaft zusammen. Ihre Beziehung zur Kirche war in
der ersten Zeit sehr eng.
So hatte ein Dominikaner ihre ersten Satzungen verfasst. Und seine Mitbrüder nahmen diese sog, Pfründenschwestern in ihre geistliche Obhut.
Bei ungebührlichen Reden, Streitsucht oder Anknüpfung von Beziehungen zu einem Mann konnte eine Frau aus der Samenung ausgeschlossen werden.
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"Man schlägt
Frau", Deutschland 1456 |
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Zunftrechte der Frauen im Mittelalter
Frauen konnten selbst Meisterinnen werden, wenn z.B. der Ehemann starb und die Frau den Betrieb weiterführen wollte. Bei einer Neuheirat verlor sie allerdings ihr Zunftrecht. Als Bedingung beim Führen des Meistertitels wurde bei den Frauen ein "ordentliches Leben" vorausgesetzt.
Neben den Frauen mit "abgeleitetem" Zunftrecht gab es auch "Bürgerinnen zu eigenem Recht". Das waren Frauen, die selbstständig Handel treiben oder ein Handwerk ausüben durften. Aus dem mittelalterlichen Köln z.B. sind uns Urkunden erhalten geblieben, in denen selbstständige Meisterinnen in folgenden Berufen erwähnt werden:
Leinenweber, Gewandmacher, Kleidung für Ritter,
Ritterausrüstung, Wappensticker, Beutelmacher, Kürschner, Bäcker, Brauer
u.a,
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| "Der
Garten der Lüste", Hieronymus Bosch ca. 1450-1516 |
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Sexualität und Eheleben armer Frauen im Mittelalter
Für ärmere und arme Frauen, die unversorgt geblieben waren, gab es die
Beginenanstalten, in denen freie Wohnung und Nahrung gegeben wurde. Dafür mussten sie sich aber verpflichten, der Ehe und einer bürgerlichen Karriere zu entsagen und ein rein christliches Leben zu führen. Später wurden dann die Samenungen und
Beginenanstalten oft wegen 'Ketzerei:, luxuriösem Leben und verbotener Sexualität aufgelöst.
Für die Frauen des Adels und auch der höheren Bürgerstände gab es noch die Möglichkeit, dem weltlichen Leben völlig zu entsagen und den Schleier eines Nonnenklosters zu nehmen. Dort hatten die Frauen die einzige Möglichkeit neben einer spezifisch weiblichen Erziehung darüber hinaus wissenschaftliche Erkenntnisse zu
erlangen zu lernen und zu lehren. Die Rechte und das
Sexualleben der Frauen
von Heute
In den meisten Ländern und Kulturen haben heute die Frauen das Recht,
selbst zu entscheiden, ob Sie lieber allein ihren Lebensweg bestreiten möchten
(Gleichstellung Mann und Frau) oder zusammen mit einem Partner. Bis der
richtige Partner gefunden wurde, haben viele Frauen keinen Sex vor der Ehe.
Diese Entscheidung resultiert vermutlich aus religiösen Gründen oder
vielleicht aus schlechten Erfahrungen in der Kindheit, wo sich Eltern haben
Scheiden lassen und die Familie dadurch zerrüttet wurde. Viele Paare
entscheiden sich auch für ein Zusammenleben in "Wilder Ehe", denn
fast jede zweite oder dritte Ehe endet leider vor dem Familienrichter. Aber nicht immer ist der
Schritt in die Ehe auch ein Schritt ins Verderben. Viele Paare, die sich vor
Jahrzehnten das "Ja" Wort gaben und die Eheringe tauschten,
feiern heute silberne und sogar auch goldene Hochzeiten. Heute ist es
auch üblich und ganz normal, dass Menschen aus unterschiedlichen
Staatsangehörigkeiten den Bund der Ehe (binationale Ehe) schließen. Scheinbar
wird dies Art von Ehe auch zu Zweck- oder Scheinehen genutzt, um jemanden einen
Aufenthalt z.B. in Deutschland zu verschaffen.
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