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Um von diesen Prozessen gegen christliche Zweifler zu den Hexenprozessen zu gelangen, musste erst die Verbindung von Ketzerei und Zauberei hergestellt werden. Diese hatte bis dahin als Überrest vorchristlicher Vorstellungen gegolten. Im 13. Jh. traf dann der Vorwurf der Zauberei und des Teufelspaktes bei Prozessen mehr und mehr in den Vordergrund. Ketzern wurden magische Praktiken unterstellt und Zauberer als Ketzer verbrannt.
Im Laufe des 13. und 14. Jh. entwickelten sich in verschiedenen Ketzerprozessen alle die Punkte, die später in den Prozessen gegen angebliche Hexen als ein zusammenhängendes Bündel von Vorwürfen auftauchen.
Der Teufelspakt wird zum ersten Mal als Vorwurf urkundlich erwähnt in dem Prozess gegen die friesischen Bauern der
Landschaft Stedingen im Jahre 1234.
Die Teufelsbuhlschaft taucht zum ersten Mal in einer Quelle auf, beim Prozess gegen den Orden der Tempelritter (1309).
Das Fest auf dem Sabbat und die dahinführende Luftfahrt erscheint 1335 in einem Toulouser Ketzerprozess.
Der Reigen, der auf dem Sabbat getanzt wird, ist im Prozess von Toulouse von 1353 ein Vorwurf gegen die angeklagten Personen.
War ein solcher Vorwurf irgendwo in einem Prozess aufgetaucht und ein Angeklagter hatte ihn unter der Folter
"bestätigt", so war damit die "Wahrheit" desselben erwiesen. Das bedeutete aber, dass nun in den folgenden Prozessen die Menschen danach befragt werden durften, d.h.. sie wurden gefoltert, und zwar solange bis auch sie den Vorwurf bejahten. Und damit war dieser ein fester Bestandteil aller folgenden Anklagen geworden.
Ein wichtiges Verbindungsglied zu den eigentlichen Hexenprozessen des 16. und 17.
Jh. stellt ein päpstliches Schreiben ("Bulle" genannt) aus dem Jahre 1484 dar.
Papst Innozenz (von lat. innocentia, die Unschuld) VI I I hatte sie auf Wunsch des Dominikanermönches und Inquisitors Heinrich Institoris verfassen lassen. Diese Stellungnahme, die durch den gerade erfundenen Buchdruck eine enorme
Verbreitung fand, sollte in Deutschland mit päpstlicher Autorität jeden Widerstand und Zweifel an der Rechtmäßigkeit inquisitorischer Prozesse und Hinrichtungen im Keim ersticken. Verschiedene Bischöfe
hatten sich nämlich die Einmischung der zugereisten Mönche in ihre eigene inquisitorische Praxis verbeten.
Andere hingegen, sahen gar keine Notwendigkeit, so dringend nach Ketzern zu forschen.
Die "Bulle" ist sehr offen für Auslegungen jeder Art. Die neue Ketzersekte wurde nur sehr oberflächlich beschrieben und ihr
"Verbrechen" nur angedeutet, so dass auch hier Raum für Interpretationen blieb.
Die beiden Mönche hatten damit die päpstliche Autorität auf ihrer Seite und jeder Widerstand gegen die Handhabung der inquisitorischen Praxis konnte selbst als Ketzerei angeklagt werden.
Mit dieser Autorität im Rücken machten sich Sprenger und Institoris an die Abfassung eines Werkes, das ein Markstein auf dem Wege zu den Hexenprozessen werden sollte.
In allen Teilen der Welt wird heute leider noch gefoltert.
Hier können Sie einen traurigen und grausamen Bericht über die
Folterung einer Frau nachlesen.
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