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Der Verlauf eines Hexenprozesses - Inquisition Torture
Anklage zu Prozessbeginn
Um eine Person vor das Hexengericht zu stellen, genügte die Denunziation, sogar durch Kinder. Wenn überhaupt ein Anwalt zugelassen wurde, war er vom Richter ausgewählt. Jeder Anwalt setzte sich jedoch der Gefahr aus, selbst als Mitglied der Hexen- oder Ketzersekte angeklagt zu werden. Zum Prozess wurden nur Belastungszeugen zugelassen. Das Urteil stand also im Grunde schon bei Prozessbeginn fest.
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| Weg zur Hinrichtung |
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Verhör mit Wassertrichter |
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Verbrennung der Lise Plainacher |
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| Buhlschaft mit dem Teufel |
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Der Werwolf (Tierverwandlung) |
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Verbrennung |
Angabe von Mitschuldigen im Prozess
Während der Folter (Inquisitionsverfahren) wurde die Angeklagte vom
Richter aufgefordert, weitere Personen als Mitschuldige zu benennen. Oft sagte der Richter oder Folterknecht ihr die Namen seiner persönlichen oder politischen Feinde vor.
Dieses Verfahren führte zu einer schnellen Ausweitung der Hexenprozesse, immer mehr Personen wurden angeklagt. Damit schließt sich der Teufelskreis. |
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Vorwürfe während des Prozesses
Das Material für die Vorstellungen von den "Hexentaten" stammte aus der
antiken oder heidnischen Überlieferung, oder wurde direkt aus den Anklagepunkten der französischen Ketzerprozesse übernommen.
Sie verselbständigten sich zu einem festen Schema von Vorwürfen, die von Prozess zu Prozess weitergetragen
wurden.
Oft dienten sie als Mittel, gesellschaftlich unbequeme Gruppen oder Personen
auszuschalten.
wie zum Beispiel: Jeanne d´Arc, den Templerorden usw.
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Geständnis und Urteil der Hexe
Das unter Folter erzwungene Geständnis beinhaltete die Vorwürfe, die man
der Angeklagten bei Prozessbeginn (inquisitio, lat. Befragung, Untersuchung)
gemacht hatte. Das Urteil lautete in fast
allen Fällen Tod durch das Feuer. Eine Milderung z.B. bei busfertiger Haltung
war die vorherige Erdrosselung.
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Bild links: Peinliches Verhör
Bild rechts: Wasserprobe |
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Bild links: Erdrosselung einer Ketzerin
Bild rechts: Suche nach dem Teufelsmal mit Messern |
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Bild link: Die Hexenwaage v. Qudewater
Bild rechts: Kindertöten |
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| Die Tränenprobe |
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| Wasserprobe mit Fessel |
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| Der Folterstuhl |
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Folter
Blieb die Angeklagte trotz schwerer Folter standhaft, war es ein Zeichen für ihr Teufelsbündnis und nicht für ihre Unschuld. Dann versprach man ihr Leben und Freiheit, wenn sie gestehe.
Bekannte sie sich schuldig, war es ihr Todesurteil. Tat sie es nicht, wurde
diese Tortur "fortgesetzt", denn Wiederholung der Folter war unzulässig. Eine Widerrufung der Aussagen nach der Folter und Beteuerung ihrer Unschuld wurde als Machwerk des Teufels angesehen.
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Hexenproben
Die Nadelprobe sollte feststellen, ob die Hexe das sogenannte Teufelsmal trug. Ein professioneller Hexenstecher suchte nach Warzen, Muttermalen usw. am Körper der Angeklagten, in die er mit langen
Nadeln stach, denn das Stigma des Teufels sollte blutleer und unempfindlich sein.
Um den Beweis sicherzustellen, benutzte er oft Messer mit einziehbarer Klinge.
Bei der Wasserprobe wurde die Angeklagte gefesselt und ins Wasser geworfen. Ging sie unter und ertrank, war ihre Unschuld bewiesen. Schwamm sie oben, war es Zauberei und sie stand mit dem Teufel im Bunde.
Auf der Hexenwaage wurde das Gewicht der Verdächtigen geprüft, denn ein Indiz für Hexen wer ihre spezifische Leichtigkeit. War sie schwer, stand sie im Verdacht, die Waage verhext zu haben, denn jede Abweichung von den Erwartungen der Hexenrichter wurde
dies als Teufelswerk ausgelegt.
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| Übersicht zu Hexen
- Wicca & Magie |
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