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| ::: Hexenverfolgung - Verfolgung von Sympathisanten ::: |
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Die Hexenverfolgung
Verfolgung von Sympathisanten
Im Mittelalter von anderen "Hexe" genannt zu werden, führte in den meisten Fällen mit Sicherheit zum Tod auf dem Scheiterhaufen. Ein unbedachtsamer, ärgerlicher Ausruf löste die Verhaftung der so Bezeichneten aus, besonders, wenn er Henkersknechten, Bütteln oder Hexenjägern zu Ohren kam.
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Die Hexe Heute
In der heutigen Zeit ist "Hexe" zwar noch ein Schimpfwort, aber die grausamen Folgen wie im Mittelalter hat eine solche Benennung nicht mehr. Andere Formen und Folgen der Diffamierung sind an deren Stelle getreten.
"Sympathisantin" oder auch "Terrormädchen' wurden in den letzten Jahren zu Begriffen, die von bestimmten Zeitungen bei oft unbegründeten Verdächtigungen ausgesprochen
und damit zur Hetzkampagne wurden.
Es stellt sich die Frage, ob die von den Medien geschürte Angst vor "Terroristen" und die damit verbundene Suche nach all denen, die durch ihre "linke" Einstellung als potentielle Gewalttäter eingestuft werden, nicht teilweise Zuge annehmen, die an bestimmte Denkmuster und Vorgehensweisen der Hexenverfolgung im Mittelalter erinnern.
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| Deshalb seien zwei "Fälle" aus beiden Bereichen einander gegenübergestellt. Sie decken sich nicht vollständig. Aber es kommt darauf an, zu sehen, dass die eine als "Hexe", die andere als "Sympathisantin" diffamiert wurde, ohne dass bestimmte Vorwürfe bewiesen werden konnten.
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Katharina Kepler 1615/21
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Eleonore Poensgen 1977
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Vorwürfe
1615 die erste Beschuldigung, mit dem Teufel im Bunde zu sein; sie soll Kinder und Vieh verhext haben, usw....
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Vorwürfe
1977 beschuldigt die Witwe des ermordeten Bankiers Ponto Eleonore Poensgen der Mittäterschaft.
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Verhaftung
1615 erfolgt die erste Verhaftung, allerdings noch ohne Anwendung der Folter.
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Verhaftung
Daraufhin wird diese im August 1977 verhaftet und muss 6 Tage in der Haft verbleiben
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Freilassung
Da ihr nichts nachgewiesen werden kann, und da sich ihr Sohn für sie einsetzt, wird sie vorläufig freigelassen.
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Freilassung
Es kann ihr nichts nachgewiesen werden. Außerdem bestätigen die Entlastungszeugen, die der Anwalt herbeibrachte, ihre Angaben. Sie wird freigelassen.
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Rufmord
In der Anklageschrift wird sie als "klein, mager, von schwärzlich-brauner Gesichtsfarbe", "klatschsüchtig und zänkisch" beschrieben. Außerdem baut man schon für weitere Prozesse vor, indem man andere als "Hexen" verurteilte Frauen unter Folter zur Anschuldigung der Kepler zwingt (eine nach der Carolina verbotene
Suggestivfrage).
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Rufmord
Zwar ist E. Poensgen formal frei, aber die Boulevardpresse stürzt sich auf sie - eine Rufmordkampagne gegen das "Terrormädchen" beginnt. Verwandte und Bekannte werden ebenfalls unter Beschuss genommen, oder nach belastenden Aussagen gefragt.
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Folgen nach der Freilassung
Bei ihrer zweiten Verhaftung 1620 werden die Prozessakten von früher sorgfältig durchsucht nach etwaigen Hinweisen aus Angaben anderer "Hexen", um belastende Angaben gegen
K. Kepler zu finden.
Dieser Verhaftung folgt die Aufforderung zur Folter. Sie wird nur durch das energische Eingreifen ihres berühmten Sohnes verhindert, welcher ihre Verteidigung übernimmt.
1621 erfolgt die endgültige Freilassung. |
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Folgen nach der Freilassung
Ein Film, in welchem E. Poensgen und ihre Mutter zu den falschen Anschuldigungen Stellung nehmen, wird "aufgrund des derzeitigen
politischen Klimas" verboten. Es folgt eine Rüge des Deutschen Presserates
an einige Zeitungen wegen der "Berichterstattung". Meldung vom 28.9.78:
E. Poensgen erhält eine Entschädigung vom Springer-Verlag in Höhe von 50.000 DM.

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| Übersicht zu Hexen
- Wicca & Magie |
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